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Die AGB können jederzeit von dieser Website heruntergeladen und gespeichert werden. Auf Wunsch, sende IchIhnen diese auch gerne elektronisch zu

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Ihr Anbieter und Vertragspartner:

Roman Degold, einfachTRAUEN

Stampfgasse 42700 Wr. Neustadt

Mobil: +43 (0)664 452 77 30

E-Mail: info@einfachtrauen.at

 

  1. Präambel:
    Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden/der Kundin (im folgenden Auftraggeber genannt) und einfachtrauen.at (Auftragnehmer), ist die Ausarbeitung einer freien Trauung und deren Durchführung. Zur Erreichung dieses Ziels stehen beide Parteien in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis.

     

  2. Leistungsumfang des Auftragnehmers:
    2/a) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Reden oder anderer vereinbarter Textarbeiten an den Auftraggeber immer per Mail innerhalb, der mit ihm vereinbarten Zeitspanne und ab Erhalt der benötigten Informationen durch den Auftraggeber, an den Auftragnehmer. Die freie Trauung wird am schriftlich vereinbarten Termin durchgeführt.
    2/b) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
    2/c) Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich die zwischen ihm und dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Leistungen. Erweiterungen oder Einschränkungen der ursprünglich vereinbarten Leistungen bedürfen der schriftlichen zusätzlichen Auftragsbestätigung. Wenn nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber per Mail ein Skript der Zeremonie. Der Auftraggeber hat Anspruch auf zweimalige Korrektur des in Auftrag gegebenen Skripts. Weitere vom Auftraggeber gewünschte Korrekturen oder Veränderungen verbleiben im Ermessen des Auftragnehmers. Die gewünschten Korrekturen sind ausschließlich schriftlich (per E- Mail) vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu übermitteln.
    2/d) Der Auftragnehmer genehmigt dem Auftraggeber, dass dieses Skript verändert, kopiert und in Alben etc. des Auftraggebers verwendet werden darf.
    2/e) Der Auftraggeber genehmigt dem Auftragnehmer die Verwendung des Skripts als Anschauungsmaterial und zu Werbezwecken, unter Einhaltung des Schutzes der persönlichen Daten des Auftraggebers. Diese werden dabei nicht an Dritte weitergegeben.
    2/f) Der Auftragnehmer setzt die vorab fixierten Wünsche des Auftraggebers bzgl. des Ablaufs der Zeremonie bestmöglich um. Für die Durchführung der Zeremonie gilt aber die künstlerische Freiheit, d.h. die Art der Durchführung oder Bestandteile der Rede können nicht Grund für eine nachträgliche Mängelrüge sein. Abweichungen vom schriftlichen Redemanuskript sind möglich. Für Beiträge anderer Personen an der Zeremonie übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Verantwortung und Haftung. Des Weiteren trägt der Auftraggeber die volle Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben. Fehler, die er nicht zu vertreten hat, werden unverzüglich korrigiert.

     

  3. Vorgespräche:
    Gesprächstermine finden im Vorfeld (vor Ausarbeitung des Skripts) statt. Hierfür sind ein Kontaktgespräch und ein Recherchegespräch vorgesehen.

     

  4. Honorare
    Diese fallen auf Basis der auf dieser Homepage veröffentlichten Preisliste an. Jederzeitige Änderungen sind vorbehalten. Erforderliche Fahrtkosten und evtl. Spesen, die über die auf der Homepage angegeben Pauschale hinausgehen, werden separat berechnet. Als Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes erhebe ich keine Umsatz-/Mehrwertsteuer.

     

  5. Buchung, Zahlungsmodus
    Im Falle einer Auftragserteilung erhält der Auftragnehmer eine Vereinbarung, in der alle wichtigen Details festgehalten sind. Eine Teilzahlung von 50% des Honorars oder Vollzahlung ist binnen 7 Tagen nach Unterfertigung der Vereinbarung durch den Auftraggeber fällig. Der Restbetrag und etwaige Fahrkosten werden zum Trautermin fällig. Das Brautpaar schuldet das vereinbarte Honorar plus Fahrkosten/Spesen gemeinsam.

     

  6. Vertragsdauer
    Das Engagement beschränkt sich zeitlich auf die Dauer einer Zeremonie, die in der Regel bei 35 – 60 Minuten liegt. Der Auftragnehmer wird rund 45 Minuten vor Beginn der Zeremonie eintreffen. Anspruch auf eine Anwesenheit über die Trauungszeremonie hinaus besteht nicht.

     

  7. Terminreservierung
    Der Termin für Ihre Freie Trauung ist erst nach Gutschrift der vereinbarten Anzahlung innerhalb von 7 Tagen auf dem angegebenen Konto reserviert

     

  8. Kosten & Reisekosten:
    8/a) Die einmaligen Reisekosten für eine Hochzeitszeremonie in Wien und einem 100km-Umkreis von Wr. Neustadt sind in der angegebenen Pauschale enthalten. Darüber hinausführende Reisen, wie etwa zur Locationbesichtigung oder Reisen im besonderen Auftrag des Auftraggebers werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Dabei werden für Fahrtkosten dem Auftraggeber 0,42 € pro gefahrenen Kilometer berechnet. Ebenso werden in diesem Fall Arbeitsstunden, gem. einer Zeitaufzeichnung, verrechnet. Sonderfahrten, wie Flüge, Bahnfahrten, Fähre, etc. werden nach tatsächlich anfallenden Kosten abgerechnet. Das gleiche gilt für die Abhaltung einer Hochzeitszeremonie außerhalb der angegebenen Pauschale.
    8/b) Sollten veranstaltungsbedingt Gebühren (beispielsweise AKM) anfallen, so werden diese vom Auftraggeber entrichtet. 
    8/c) Der Anspruch auf Vergütung entfällt auch dann nicht, wenn infolge eines Umstandes, welchen der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht fristgerecht oder gar nicht stattfindet.

     

  9. Übernachtung
    Falls eine auswärtige Übernachtung erforderlich und vereinbart ist, werden vom Auftraggeber die Buchung und die Kosten für Vollpension in einem Hotel bzw. einer Pension der Mittelklasse in der Nähe des Trauortes übernommen. Darüberhinaus verrechnet der Auftraggeber einen vorher vereinbarten Tag Satz als Honorar für den Mehraufwand.

     

  10. Voraussetzungen für die Durchführung der Zeremonie 
    10/1) Der Trauungsredner muss während der Zeremonie vor Regen, übermäßiger Sonneneinstrahlung und anderen störenden Witterungseinflüssen geschützt sein. Andernfalls kann er die Durchführung der Zeremonie verweigern bzw. für eine ordnungsgemäße Zeremonie nicht garantieren. Außerdem wird eine seitliche Sitzgelegenheit bereitgestellt. Es wird ersucht, ca. 30 Min. vor und nach der Trauung Getränke anzubieten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass für den Trauredner während des Aufenthaltes auf dem Gelände der Traufeier Unfallversicherungsschutz besteht.
    10/2) Bei evtl. gebuchter Technik ist ein ausreichend abgesicherter Stromanschluss im Bereich der Stellfläche der Technik notwendig. Die Stellfläche muss für die jeweilige Technik ausreichend dimensioniert sein. Die Technik (auch von vermittelten Künstlern mitgebrachte Technik) muss in jedem Fall absolut wasserdicht überdacht und geschützt vor Spritzwasser, seitlich einfallendem Regen, aufwirbelndem Staub, direkter Sonneneinstrahlung und anderer für die Technik schädlicher Einflüssen stehen.

     

  11. Widerrufsrecht
    Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden ist. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Bestätigung per Email. Mit der Bestätigung tritt der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in Kraft. Bis dahin besteht ein Widerrufsrecht seitens des Auftraggebers. Sobald der Auftrag bestätigt wurde, erlischt das Widerrufsrecht.

     

  12. Rücktritte vom Vertrag
    Diese haben in jedem Fall in schriftlicher Form (per Post oder Mail) zu erfolgen

    1. Rücktritt durch den Auftraggeber
      Ein Rücktritt des Auftraggeber von einem geschlossenen Vertrag ist möglich - jedoch ist immer die Lösung eines Ersatz-Termins anzustreben. Sollte kein Ersatztermin für die Trauung gefunden werden können und bereits Vorleistungen (Gespräche, Terminfixierungen, Erstellung von Abläufen und Elementen der Rede) erbracht worden sein, behält der Auftragnehmer die Anzahlung (50% des vereinbarten Honorars) ein. Bei einer Absage durch den Auftraggeber innerhalb sechs Wochen vor dem Hochzeitstermin wird der Gesamtbetrag fällig.

       

    2. Rücktritt durch den Auftragnehmer 
      Der Auftragnehmer behält sich vor, die schriftliche Vereinbarung binnen einer Woche nach Rücklauf ohne Angabe von Gründen einseitig aufzukündigen. Kann er wegen Krankheit, Unfall oder anderen wichtigen Gründen (z. B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Gezahlte Honorare werden zurückerstattet. Der Auftragnehmer wird versuchen, geeigneten Ersatz zu stellen – dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Es können höhere Kosten entstehen. Zur Annahme des Ersatzes ist der Auftraggeber nicht verpflichtet. Sollten die vereinbarten Zahlungen nicht, unvollständig oder nicht fristgerecht eingehen, kann der Auftragnehmer ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden nicht zurück erstattet.

       

  13. Datenschutz
    Persönliche Daten des Auftraggebers werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

     

  14. Urheberrecht
    Für den Inhalt der Zeremonien liegen die alleinigen Rechte aller Art beim Urheber. Mitschnitte der Trauungszeremonie auf Tonträgern bzw. Videoaufnahmen dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für private Zwecke angefertigt und genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung, Verfremdung, Veröffentlichung im Internet oder anderen Medien ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers strikt untersagt.

     

  15. Überlassung von Fotos
    Die Auftraggeber überlassen dem Auftragnehmer  möglichst 5 Fotos von der Zeremonie per Mail oder CD für dessen HP anonym oder unter Verwendung der Vornamen des Brautpaares. Dabei räumen sie dem Auftragnehmer kostenfrei die zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte der zur Veröffentlichung überlassenen Inhalte, in gedruckten und digitalen Medien ein.

     

  16. Haftung
    16/1) Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags.
    16/2) Verspätung wegen höherer Gewalt: Für eine nichtschuldhafte Verspätung des Auftragnehmers, beispielsweise durch eine Autopanne, einen Autounfall, Verkehrsstaus oder widrige Witterungsverhältnisse (Starkregen, Schnee oder ähnliches) ist der Auftragnehmer in keiner Weise haftbar zu machen.

     

  17. Gerichtsstand
    Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt österreichisches Recht. Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit natürlichen Personen wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese AGB wird Wr. Neustadt vereinbart

     

  18. Mündliche Nebenabreden
    Diese haben keine Gültigkeit und gelten als nicht getroffen. Nachträgliche Streichungen im Vertrag und den AGB gelten als nicht erfolgt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

     

  19. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

    Stand: November 2023


     

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